Sollte sich nach Beginn der Bauarbeiten und der damit verbundenen Sperrung und Umleitung wider Erwarten eine unverhältnismässige Mehrbelastung der Schulhausstrasse in Hubersdorf ergeben, wären durch das Departement kurzfristig zusätzliche (flankierende) Massnahmen zu prüfen und allenfalls zu signalisieren. In der Vernehmlassung weist das Departement darauf hin, dass es sich bei der Schulhausstrasse um eine Gemeindestrasse handle. Soweit damit allenfalls zum Ausdruck gebracht werden soll, die Gemeinde sei für Massnahmen zuständig, ist dies grundsätzlich zutreffend.