In den vom BJD eingereichten Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass sich das beratende Ingenieurbüro und die Kantonspolizei ausdrücklich mit den Auswirkungen auf die Schulhausstrasse befasst hätten. In seiner Vernehmlassung hält das Departement bloss fest, in Hubersdorf seien keine zusätzlichen Verkehrsmassnahmen als notwendig erachtet worden. Sollte sich nach Beginn der Bauarbeiten und der damit verbundenen Sperrung und Umleitung wider Erwarten eine unverhältnismässige Mehrbelastung der Schulhausstrasse in Hubersdorf ergeben, wären durch das Departement kurzfristig zusätzliche (flankierende) Massnahmen zu prüfen und allenfalls zu signalisieren.