Die enge Brücke auf der Hauptstrasse und die unübersichtliche Verzweigung Hauptstrasse–Niederwilstrasse macht diese Route für den Durchgangsverkehr indessen nicht besonders attraktiv. Mit den Wegweisern wird der grossräumige Verkehr zudem nicht über Hubersdorf geleitet. Nach der Einschätzung des Verwaltungsgerichts wird sich der Mehrverkehr auf der Schulhausstrasse in engen Grenzen halten. Er ist für die Dauer der Bauarbeiten zumutbar. 4. In den vom BJD eingereichten Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass sich das beratende Ingenieurbüro und die Kantonspolizei ausdrücklich mit den Auswirkungen auf die Schulhausstrasse befasst hätten.