Mit ein Ziel ist es auch, den Verkehr möglichst auf die Autobahn zu verlegen. Nach dem Plan „Sanierung Umfahrung Flumenthal/Attiswil/Temporäre Verkehrsmassnahmen“ sind nebst Hinweistafeln an verschiedenen Knoten in den betroffenen Gemeinden auf den Umleitungsstrecken Wegweiser nach Ziffer 4.34 bzw. Art. 55 Abs. 2 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) vorgesehen. Die teilweise Sperrung der Hubersdorfstrasse wird es mit sich bringen, dass ein Teil der Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrziel in Hubersdorf eine andere Zufahrtsroute wird benützen müssen.