Die im Hinblick darauf angeordneten Verkehrsbeschränkungen werden vom Beschwerdeführer nicht angefochten. Er fordert vielmehr eine weitere Einschränkung des motorisierten Verkehrs, und zwar auf der Schulhausstrasse, weil er befürchtet, zumindest ein Teil des umgeleiteten Verkehrs werde diese Route benützen. Das BJD sieht während der Bauarbeiten eine grossräumige Signalisierung der Verkehrsbehinderung vor. Die Umleitung soll durch Attiswil sowie über Gemeindestrassen in Flumenthal erfolgen. Mit ein Ziel ist es auch, den Verkehr möglichst auf die Autobahn zu verlegen.