SOG 2005 Nr. 25 Signalisation an Baustellen auf Kantonsstrassen. Zuständigkeit. Auf Erschliessungsstrassen der Gemeinde ist geringfügiger Mehrverkehr hinzunehmen. Gegebenenfalls sind flankierende Massnahmen zu verfügen. Sachverhalt: Das Bau- und Justizdepartement (BJD) publizierte im März 2005 verschiedene Verkehrsbeschränkungen in den Gemeinden Flumenthal und Hubersdorf für die Dauer vom 24. April bis 4. August 2005. Diese standen im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf der Kantonsstrasse H5. Gegen die Verkehrsmassnahmen erhob L., Hubersdorf, Beschwerde an das Verwaltungsgericht.