HMG ist zwar auch die Herstellung "für einen bestimmten Personenkreis" möglich. Nach der (mittlerweile eingestellten) Ärzteinformation ist die Salbe "...." als hormonelle Kosmetik in der Menopause zu betrachten, nach der Patienteninformation als "Hormon für die Schönheit - bei Gesichtsfalten und alternder Haut in den Wechseljahren". Einen solch grossen Personenkreis hat der Gesetzgeber mit der erwähnten Norm nicht in Betracht gezogen.