Sodann sind nach Buchstaben b und c hergestellte Arzneimittel "für die Abgabe an die eigene Kundschaft bestimmt", währenddem magistraliter zubereitete Arzneimittel "für eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis" vorgesehen sind. Eine weitere Differenzierung besteht darin, dass Hausspezialitäten "nach einer eigenen Formel" (des Apothekers selbst) zubereitet werden, Arzneimittel nach Formula officinalis nach einer speziellen Präparate-Monografie der Pharmakopöe oder eines andern vom Institut anerkannten Arzneibuchs oder Formulariums. Demgegenüber sieht Buchstabe a für die Magistralrezepturen vor, dass sie "nach ärztlicher Verschreibung" herzustellen sind.