e) Gemäss den gestalterischen Bestimmungen von § 7 des ZR haben Bauten in den Zonen E1-2, W2a und W2c entsprechend der landschaftlichen Empfindlichkeit und der architektur- und kulturgeschichtlich bedeutsamen Umgebung (u.a. Ruine Dorneck, Juraschutzzone, Goetheanum) in besonderem Masse auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Sämtliche baulichen Massnahmen, insbesondere auch An- und Nebenbauten, Garagen und oberirdische Parkierungsanlagen haben sich hinsichtlich Lage, Stellung, Volumen und Form in die gestaltete Umgebung anzupassen. Die massgebliche Bestimmung sagt nicht ausdrücklich, woran sich das Bauvorhaben am vorliegenden Ort in der W2a-Zone anzupassen habe.