Vorerst ist festzustellen, dass Mansarddächer nach den Bauvorschriften nicht verboten sind. Das Bauprojekt weist jedoch auch keine unzulässigen Mansarddächer auf, welche mit beinahe senkrechten Wänden zuerst bis auf Zimmerhöhe der Dachzimmer ansteigen, um dann mit einer geringeren Neigung (flach wirkend) zum First zu werden. Im Dachraum werden Wohnräume mit fast geraden Wänden eingebaut (Mansarden). Im vorliegenden Projekt liegen die Dachwohnungen jedoch in 4 schrägen Dachflächen mit einer Dachneigung von 45°. Die Dächer werden im obersten Teil zwar flacher (teilweise 6.5°). Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich um echte Dachgeschosse handelt.