Es werden generell Schrägdächer (min. 20°) verlangt. Die Baubehörde kann auf begründetes Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung für Dächer mit einer Neigung von weniger als 20° erteilen. Die Hauptfirstrichtung hat in der Regel parallel zum Hang zu verlaufen. d) Die Beschwerdeführer sind der Meinung, es seien Mansarddächer vorgesehen, die nicht in das Quartier passen würden. Vorerst ist festzustellen, dass Mansarddächer nach den Bauvorschriften nicht verboten sind.