§ 7 ZR haben in der Zone W2a Neu- und Umbauten der landschaftlichen Empfindlichkeit und der architektur- und kulturgeschichtlich bedeutsamen Umgebung (u.a. Ruine Dorneck, Juraschutzzone, Goetheanum) entsprechend, in besonderem Mass auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Die gestalterischen Bestimmungen von § 7 gelten in den Zonen E1-2, W2a und W2c. Sämtliche bauliche Massnahmen, insbesondere auch An- und Nebenbauten, Garagen und oberirdische Parkierungsanlagen haben sich in diesen Zonen hinsichtlich Lage, Stellung, Volumen und Form in die gestaltete Umgebung anzupassen. Es werden generell Schrägdächer (min. 20°) verlangt.