Es handle sich um verpönte Mansarddächer und es sei kein Hauptfirst auszumachen. Vor allem machen die Beschwerdeführer jedoch geltend, das Bauvorhaben passe nicht in das Quartier. Bauten in der W2a-Zone hätten nach § 7 der Zonenvorschriften in besonderem Masse auf die Umgebung und auf die Juraschutzzone Rücksicht zu nehmen. Die W2a-Zone sei zur Eindämmung anthroposophischer Wohnformen geschaffen worden. Sie sei ideologiefreien Bauten vorbehalten. Für anthroposophische Bauten sei in Dornach eine andere Zone reserviert. (...) c) Nach § 4 Ziff. 5 i.V.m. § 7 ZR haben in der Zone