In den Schnittplänen werden eindeutig Dachgeschosse dargestellt. Die Geschosse sind allseitig in das Dach eingebaut, weisen eine Dachschräge und gegenüber dem darunterliegenden Vollgeschoss eine reduzierte Grundfläche auf. Es handelt sich um nicht anrechenbare Dachgeschosse. Wenn die Korrekturen des BJD im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren vorgenommen werden, handelt es sich um zweigeschossige Bauten, die in der Zone W2a zulässig sind. 6. a) Es wird jedoch geltend gemacht, die Dächer seien unpassend und wiesen teilweise eine falsche Dachneigung und zu grosse Dachflächen auf. Es handle sich um verpönte Mansarddächer und es sei kein Hauptfirst auszumachen.