Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten. 2. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Überbauung missachte ihr dingliches Wegrecht und verletze verschiedene Bauvorschriften. Vorerst ist zu prüfen, welchen Einfluss dieser Einwand auf das vorliegende Baubewilligungsverfahren hat. Die Baubewilligung ist eine Polizeibewilligung. Sie stellt fest, ob das ihr zugrunde liegende Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und insbesondere mit der Bau- und Planungsgesetzgebung übereinstimmt. Für die Durchsetzung von Zivilansprüchen steht der zivilrechtliche Rechtsweg offen (Verwaltungsgericht; VWBES.2001.250).