Die geplante Privaterschliessung des Bauvorhabens von 3 bis 3.5 m liege im Bereich ihres Wegrechts. Auf der Fläche des Wegrechts, das 5 m breit sei, seien zahlreiche Parkplätze vorgesehen. Dadurch werde ihre Dienstbarkeit tangiert. Die Fläche des Wegrechtes werde in Zukunft öffentlich genutzt. Sie dürfe deshalb bei der Landfläche nicht angerechnet werden. Bei den 8 Gebäuden der Überbauung handle es sich um verkrüppelte dreigeschossige Bauten. Mansardendächer dieser Art seien nicht zonenkonform. Die W2a-Zone sei zur Eindämmung anthroposophischer Wohnformen und zur Erstellung ideologiefreier Bauten geschaffen worden. Für anthroposophische Bauten seien in Dornach andere Zonen reserviert.