Sie reichte am 10.2.2003 das Baugesuch für diese Siedlung ein. Die Bau- und Werkkommission Dornach wies die Einsprachen im Baubewilligungsverfahren ab. Gegen diese Verfügung erhoben Y. und P. N. Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement (BJD). Das BJD wies die Beschwerde mit Verweis auf verschiedene Baurechtswidrigkeiten (u.a. Gebäudehöhe, Kniewand, Dachöffnungen etc.) teilweise gut und ordnete ein neues Baubewilligungsverfahren mit geänderten Plänen an. Gleichzeitig stellte es in folgenden Punkten die Rechtmässigkeit des Bauvorhabens im Dispositiv ausdrücklich fest: