Innerhalb einer Distanz von 110 m vom Stall entfernt befinden sich (Reservezone nicht mitgerechnet) ca. 13'730 m2 Bauzone. Bei einem Landpreis von Fr. 230.-- wird Bauland im Wert von Fr. 511'290.-- resp. Fr. 3'158'360.-- von den Immissionen betroffen. Das öffentliche Interesse am Widerruf der Bewilligung ist deshalb bedeutend, steht doch die Realisierung der Ortsplanung in diesem Quartier auf dem Spiel. Wohnzonen werden wegen der Geruchsbelästigungen nicht überbaut werden können. Auch die Nachteile, die der Landwirt in Kauf nehmen muss, sind gemäss Gutachten gravierend. Die Stilllegungskosten machen gemäss Gutachten ca. Fr. 760'000.-- aus.