Diese Prüfung sei indessen nicht durchgeführt worden, was die Erteilung der Baubewilligung zur Folge gehabt habe, obwohl die Mindestabstände nicht eingehalten worden seien. Die Baubewilligungsbehörde habe das Baugesuch mit dem offiziellen Begleitformular für Bauvorhaben mit kantonalem Bewilligungserfordernis an die kantonalen Behörden geleitet. Offenbar infolge eines Missverständnisses innerhalb der kantonalen Verwaltung sei diese umweltrechtliche Frage dort nicht weiter abgeklärt worden. Das Versäumnis habe dazu geführt, dass für die materiell rechtswidrige Baute eine nunmehr formell rechtskräftige Baubewilligung vorliege. Die Baubewilligung sei zu Unrecht erteilt worden.