Angesichts der nachgesuchten und erteilten Baubewilligung habe somit mit einem Bestand von rund 50 Mutterschweinen gerechnet werden müssen. Mindestens dieser Bestand müsse als bewilligt gelten. Das Amt für Umwelt prüfe die Anlage unter dem Gesichtspunkt des Umweltrechts und verlange gegebenenfalls von der Bauherrschaft eine Immissionsprognose. Dementsprechend hätte vorliegend im Baubewilligungsverfahren geprüft werden müssen, ob mit dem Stallbetrieb, wie er aufgrund der Gesuchseingabe zu erwarten gewesen sei, übermässige Immissionen verursacht würden.