Sie beschwerten sich bei der Baubehörde über übermässige Immissionen. Mit Urteil vom 6. April 2004 wies das Verwaltungsgericht in der Sache K. und B. gegen das Bau- und Justizdepartement, die Baukommission der Einwohnergemeinde D. an, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren mit Publikation durchzuführen und über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu entscheiden. Es sei der Betrieb eines Schweinestalles beurteilt worden, der aus der Baueingabe nicht vollständig ersichtlich gewesen sei. Es sei deshalb davon auszugehen, dass er nur teilweise bewilligt sei.