Dieser bestimmte jemanden aus der Rüstküche als Ersatzperson. Bei der Mitteilung dieser Anordnung an den Beschwerdeführer und die drei anderen Mitarbeiterinnen der Abwaschküche sei X. gegenüber dem Vorgesetzten verbal aggressiv geworden und sogar mit erhobener Faust auf ihn losgestürmt, was vom Beschwerdeführer allerdings bestritten wird. Das instruierende Departement habe zum betreffenden Vorfall schriftliche Auskünfte eingeholt, welche den Vorfall bestätigten. Die gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe wurden als schwer wiegend eingestuft.