"3 Gläser" sind für einen 90 kg schweren Mann auch im Hinblick auf die noch geltende Grenze von 0,8 ‰ noch nicht alarmierend. Nach der vom Bundesamt für Gesundheit gemeinsam mit einem Branchenverband im Internet publizierten Promilletabelle (gastrosuisse.ch) ergäbe dies 0,5 Gewichtspromille. Diese Tabelle geht aber, wie alle andern Dokumente im Bereich der Alkoholprävention, von den in Gastgewerbebetrieben verwendeten Standardgläsern aus, die den Anforderungen nach Art. 9 der Deklarationsverordnung (SR 941.281) für geeichte oder markierte Schankgefässe entsprechen.