Selbst unter Personen, die mehr oder weniger regelmässig Alkohol konsumieren, erscheint es aussergewöhnlich, in dieser Gesamtmenge Spirituosen einzunehmen. Nach der Darstellung des Beschwerdeführers handelte es sich dabei zwar bloss um 3 Gläser. Das im Strafverfahren eingereichte, angeblich verwendete Glas nimmt einen Inhalt von rund 0,9 dl auf. Einer osteuropäischen Sitte entsprechend fülle er die Gläser "jeweils bis oben". "3 Gläser" sind für einen 90 kg schweren Mann auch im Hinblick auf die noch geltende Grenze von 0,8 ‰ noch nicht alarmierend.