Der Unfall wurde zunächst mit einem Unfallprotokoll erledigt. Kurz danach teilte der andere Fahrzeuglenker der Polizei mit, der Unfallverursacher sei wahrscheinlich angetrunken gewesen. Bei der Kontrolle in seiner Wohnung verweigerte B. den Atemlufttest. Das anschliessend im Spital entnommene Blut wies eine Alkoholkonzentration von 2,17 bis 2,4 Gewichtspromillen auf. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab; das Departement des Innern ordnete eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Die Strafrichterin sprach B. vom Vorhalt des Fahrens in angetrunkenem Zustand sowie der versuchten Vereitelung einer Blutprobe frei.