SOG 2004 Nr. 32 Art. 14 Abs. 2 lit. c i.V.m. Art. 17 Abs.1bis SVG. Der Verdacht auf eine verkehrsrelevante Alkoholproblematik kann auch dann die Aufrechterhaltung des vorsorglichen Führerausweisentzugs und die Anordnung verkehrsmedizinischer Abklärungen rechtfertigen, wenn der Fahrzeuglenker wegen eines geltend gemachten Nachtrunks im Strafverfahren freigesprochen wurde. Sachverhalt: B. verursachte eine Auffahrkollision; er hatte nicht bemerkt, dass auf seiner Fahrbahn eine Fahrzeugkolonne vor einer Lichtsignalanlage wartete. Der Unfall wurde zunächst mit einem Unfallprotokoll erledigt.