Die Berufsregeln werden hoheitlich erlassen, um einen bestimmten Beruf im öffentlichen Interesse zu reglementieren. Die Standesregeln hingegen werden von den Berufsorganisationen (Anwaltsverbänden) beschlossen. Während die Berufsregeln für alle praktizierenden Anwälte gelten, sind die Standesregeln nur für Mitglieder der betreffenden Berufsorganisation direkt anwendbar. Die Standesregeln sind nützlich, um die eidgenössischen Berufsregeln zu präzisieren, nicht jedoch, um über die im BGFA statuierten Berufsregeln hinaus einem Disziplinarverfahren zugängliche Tatbestände zu schaffen (Botschaft zum BGFA, a.a.O., S. 6053/54).