Auch die vom Beschwerdeführer in seiner Anzeige vom 31.3.2004 angeführten Standesregeln des Solothurnischen Anwaltsverbandes enthalten keine derartige Pflicht, was im Übrigen für ein Disziplinarverfahren vor der Anwaltskammer ohne Bedeutung wäre. Das BGFA vereinheitlicht die Berufsregeln für den Anwaltsberuf abschliessend (Botschaft zum BGFA, a.a.O., S. 6'054). Von diesen durch das BGFA normierten – und für ein Disziplinarverfahren massgebenden – Berufsregeln sind die Standesregeln zu unterscheiden. Die Berufsregeln werden hoheitlich erlassen, um einen bestimmten Beruf im öffentlichen Interesse zu reglementieren.