Auf sein Rechtsmittel ist einzutreten. 2. Der Beschwerdeführer rügt, dass in einem von Rechtsanwältin X. vor Gericht eingereichten Formular zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege in der entsprechenden Rubrik der Hinweis auf das Gratislogis fehlte; die Einreichung des Formulars stelle eine Falschdeklaration dar und bewirke eine unklare Rechtslage. Er ist sinngemäss der Auffassung, dass Rechtsanwältin X. durch die Einreichung dieses Gesuches Art. 12 lit. a BGFA (Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, SR 935.61: sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung) verletzt habe.