Auch bei einer teilweisen Umverteilung der Arbeiten auf die beiden anderen entlasteten Funktionen kann nicht davon ausgegangen werden, dass von den angestammten Arbeiten, welche F. zu erledigen hatte, nichts mehr übrig blieb. Dies zeigt sich auch darin, dass der Gemeindeverwalter und der Finanzverwalter mit ihr ein Gespräch über eine entsprechende Reduktion der Arbeitszeit führten. Der Gemeinderat beschloss zudem, der Finanzverwaltung noch zusätzliche Arbeiten aufzutragen: Aufbau und Mitarbeit Controlling sowie erarbeiten von Grundlagen für Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie eines Bonus-Malus-Systems.