Das Protokoll des Gemeinderates vom 5.6.2003 legt dar, dass dadurch der Sachbearbeiterin jährlich 760 Stunden Arbeit (rund 37 %) wegfielen, dem Buchhalter 113 Stunden (rund 5.5 %) und dem Finanzverwalter 126 Stunden (rund 6 %). Für die Sachbearbeiterin verblieb demnach von den angestammten Aufgaben ein Arbeitspensum von rund 63 %. Auch bei einer teilweisen Umverteilung der Arbeiten auf die beiden anderen entlasteten Funktionen kann nicht davon ausgegangen werden, dass von den angestammten Arbeiten, welche F. zu erledigen hatte, nichts mehr übrig blieb.