Nun machte der Gemeindeverwalter den Vorschlag, das Arbeitsverhältnis von F. per 31.1.2004 aufzulösen: Es finde eine Umstrukturierung in der Finanzverwaltung statt, und es seien innerhalb des reduzierten Pensums zusätzliche neue Aufgaben zu erledigen wie z.B. Aufbau und Mitarbeit beim Controlling. F. sei für die zusätzlichen Arbeiten nicht ausgebildet und habe sich dafür nie ausbilden wollen. Ausserdem überschreite sie ihre Kompetenzen und verhalte sich unkollegial. Der Ressortleiter Personelles habe mit Brief vom 11.10.2003 die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterstützt.