Daraufhin eröffnete die Gemeinde das Mitwirkungsverfahren mittels einer Orientierungsversammlung für die Bevölkerung. Der Gemeinderat legte am 17.4.2003 den landwirtschaftlichen Gestaltungsplan "Parzelle N. GB Nr. 1131" mit Sonderbauvorschriften auf. Während der Auflagefrist gingen 264 Einsprachen ein. Am 18.8.2003 lehnte der Gemeinderat den Gestaltungsplan und das Projekt einer Pouletmasthalle ab und hiess die Einsprachen gut. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates erhoben R. und M. Beschwerde beim Regierungsrat. Dieser hob den Beschluss des Gemeinderates auf. Er beschloss und genehmigte den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften.