Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben am 2.7.2002 ab. Die Betriebsgemeinschaft erhob daraufhin beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Verweigerung der Zustimmung zum Pouletmastprojekt. Es sei ein Gestaltungsplan aufzulegen. Das Das Bau- und Justizdepartement (BJD) wies den Gemeinderat an, als Leitbehörde das Gestaltungsplanverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat kam auf seine Beschlüsse am 18.11.2002 zurück. Das BJD die eingereichte Planung und teilte der Gemeinde mit, unter bestimmten Bedingungen könne das Projekt bewilligt werden. Daraufhin eröffnete die Gemeinde das Mitwirkungsverfahren mittels einer Orientierungsversammlung für die Bevölkerung.