Beschliesst und genehmigt der Regierungsrat einen Plan, ohne dieses Verfahren der Ersatzvornahme durchzuführen, wird die Gemeindeautonomie verletzt. Sachverhalt: Die Betriebsgemeinschaft R./M. in N. reichte beim Gemeinderat N. im April 2002 einen Gestaltungsplan und den entsprechenden Umweltverträglichkeitsbericht über ihr Projekt einer Pouletmasthalle in der Landwirtschaftszone ein. Der Plan bezwecke die Erweiterung der vorhandenen Bauten und Anlagen für die innere Aufstockung des Betriebs durch bodenunabhängige Tierhaltung. Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben am 2.7.2002 ab.