Die Feuerwehr V. gehörte gemäss Reglement über die Hilfeleistung vom 12.11.1986 zu den Stützpunktfeuerwehren. Mit Beschluss vom 10.7.2003 revidierte die Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung dieses Reglement und setzte es auf den 1.7.2003 in Kraft. Das Reglement wurde im Amtsblatt vom 6.2.2004 publiziert. V. wird im revidierten Reglement nicht mehr als Feuerwehrstützpunkt anerkannt. Da über den neuen Status der Feuerwehr V. bereits vor dem Inkrafttreten des Reglements verfügt wurde, fehlt dieser Verfügung die gesetzliche Grundlage. Sie ist nichtig und kann keine Rechtswirkungen entfalten. Verwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 2004 (VWBES.2004.10)