Die Orts- und Betriebsfeuerwehren können beim zugeteilten Stützpunkt Hilfeleistungen anfordern. Die Stützpunktorganisation ist im Reglement über die Hilfeleistung durch Stützpunkt- und Nachbarfeuerwehren vom 12.11.1986 (BGS 618.512) geregelt. Die Feuerwehr von V. war bisher Stützpunktfeuerwehr. Mit Beschluss vom 10.7.2003 revidierte die Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) dieses Reglement und setzte es auf den 1.7.2003 in Kraft (§ 38 der Übergangsbestimmungen). V. wird im revidierten Reglement nicht mehr als Feuerwehrstützpunkt genannt. Das Reglement wurde im Amtsblatt vom 6.2.2004 publiziert.