Heute ist die Parzelle erschlossen. Innerhalb der Parzelle wurden verschiedene Leitungen verlegt und für eine Bushaltestelle wurde Land abgetreten. Beurteilt man diese Parzelle in ihrem Zusammenhang mit den Verhältnissen auf benachbarten Parzellen, handelt es sich um weitgehend überbautes Land, also um eine eigentliche Baulücke innerhalb des im Wesentlichen geschlossenen Siedlungsbereichs. Die Nutzung der Baulücke wird von der bestehenden Überbauung derart stark geprägt sein, dass sinnvollerweise nur ihre Aufnahme in die Bauzone in Frage kommt. Die Rückzonung der Parzelle ist deshalb rechtlich nicht haltbar.