SOG 2004 Nr. 24 Art. 15 RPG, § 37bis PBG. Zonenplan. Baulücke. Zuteilung einer extensiv landwirtschaftlich genutzten Parzelle im Dorfgebiet zur Bauzone. Sachverhalt: Die Ortsplanung der Gemeinde wurde 2-mal öffentlich aufgelegt. Über die eingegangenen Einsprachen entschied der Gemeinderat am 2.11.2001. Verschiedene vom Gemeinderat abgewiesene Einsprecher fochten den Entscheid beim Regierungsrat an. Die Beschwerde von J. wurde vom Regierungsrat abgewiesen. J. führe einen Landwirtschaftsbetrieb. Der Betrieb gehöre grundsätzlich in die Landwirtschaftszone. Da es sich um einen Weinbaubetrieb mit Direktverkauf ohne Tierhaltung handle, sei das Betriebsgebäude der Bauzone GW2 zuzuteilen.