Der das Verfahren auslösende Vorfall lässt gewisse Zweifel an der Fahrfähigkeit der Beschwerdeführerin aufkommen. Die Beschwerdeführerin hat das Vortrittsrecht missachtet, indem sie auf eine signalisierte Hauptstrasse ohne anzuhalten einbog und dabei einen von links kommenden Radfahrer übersah. Dadurch hat sie eine elementare Verkehrsregel verletzt. Dieser Fahrfehler deutet möglicherweise auf einen altersbedingten Leistungsabfall der heute 81-jährigen Beschwerdeführerin hin.