SOG 2003 Nr. 31 § 12 Abs. 1 VRG. Verbandsbeschwerde. Legitimation eines Berufsverbandes für die Anfechtung der Zulassung eines konkurrierenden Leistungserbringers als Augenarzt. Sachverhalt: Das Departement des Innern erteilte Dr. med. R. die Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege als Arzt im Kanton Solothurn. Der bisherige Inhaber einer Praxis sei verstorben und die Angehörigen hätten auf die Zulassung zu Gunsten des Nachfolgers verzichtet. Die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn (GAeSO) erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit den Begehren, es sei zu prüfen, ob die Zulassungsverfügung rechtens sei.