Die Beschwerdeführerin bietet alle diese Leistungen an. Die Mindestanforderungen an das Personal in der Krankenpflege zu Hause zur Erbringung dieser Leistungen sind in den Richtlinien des Spitex Verbands Schweiz festgelegt. Aufgrund der Bedarfsabklärung sind die zu erbringenden notwendigen Leistungen zu erheben. b) Zum Zeitpunkt der Inspektion wurden 6 Personen mit zum Teil sehr schweren Behinderungen gepflegt. Nach Angaben von Frau X. anlässlich der Inspektion wurden 19 Patienten behandelt. Sie stufte 11 Fälle als "komplexe Pflege" ein.