SOG 2003 Nr. 25 § 7 VoKVG. Voraussetzungen zur Zulassung als Leistungserbringer im Bereich der Krankenpflege zu Hause. Sachverhalt: Im Herbst 2002 führte das Departement des Innern (DdI) bei der Privatkrankenpflege S. einen Aufsichtsbesuch durch. Es wurde festgestellt, dass die Pflegeverantwortliche, Frau X., weder über einen Arbeitsvertrag noch über eine Stellenbeschreibung verfügte. Es sei ihr nicht bewusst gewesen, was die Pflegeverantwortung in einer Spitex-Organisation umfasse. Nach ihren Angaben seien 19 Patientinnen und Patienten behandelt worden, wovon 11 als komplexe Pflegefälle eingestuft werden müssten. Diese Pflege dürfe aber nur von diplomiertem Personal ausgeführt werden.