Ausweichmöglichkeiten bieten sich der SBB keine an. Unter Berücksichtigung eines für Zweiradfahrer einzuplanenden Teils der Strasse ist die Beibehaltung des Gegenverkehrs ausgeschlossen. c) Die B. AG verlangt sodann, die Baustelle nur nachts zu betreiben und die Lichtsignalanlage nur von 18 bis 6 Uhr zu installieren. Anlässlich des Augenscheins ergab sich, dass eine solche Lösung die rasche Realisierung der Sanierungsarbeiten übermässig beeinträchtigen würde. Zudem wäre es für die Bauherrin unzumutbar und kaum praktikabel, täglich die Gerätschaften zweimal zu verschieben, um genügend Strassenbreite freizuhalten. Eine Beschränkung auf Nachtarbeiten erscheint so nicht möglich.