Die Beschwerdeführer selbst anerkannten, dass Baustelle und die Anordnung der Lichtsignale optimiert wurden; die Wartezeiten erwiesen sich nicht als derart lang, wie dies ursprünglich befürchtet worden ist. Ein Verzicht auf die Regelung mit Lichtsignalanlagen und die Zulassung von Gegenverkehr während der Bauzeit ist ausgeschlossen. Die Platzverhältnisse lassen dies nicht zu: Zur Lagerung von Material, zum Zuführen und zum Abtransport von Baumaterialien usw. sowie vor allem durch das für einen Teil der Sanierungsarbeiten notwendige Gerüst wird praktisch eine ganze Fahrspur beansprucht; Ausweichmöglichkeiten bieten sich der SBB keine an.