Bauten fügen sich in die Umgebung ein, wenn Standort und Ausmass das Gefüge der Eigenarten der Siedlung und ihren Haushalt nicht störend verändern und wenn sie sich an die Form- und Materialsprache der Umgebung halten. Grosse Bedeutung kommt den verwendeten Materialien und Farben sowie den äusseren Proportionen zu (Peter Hänni: Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht, Zürich 2002, S. 303 ff.). Aus ästhetischen Gründen können - im Verhältnis zu den allgemeinen Baunormen – zusätzliche Anforderungen gestellt werden (SOG 1995, Nr. 23). Ein beleuchtetes Kreuz von dieser Grösse gehört nicht zum herkömmlichen Inventar einer Wohnzone.