Volumen, Gestaltung und Formgebung der Bauten und Aussenräume haben sich typologisch in bestehende Strukturen einzugliedern. Es wird eine einordnende architektonische Gestaltung verlangt (SOG 1995, Nr. 23). Massgebend ist die Wirkung der Bauten auf das bestehende Orts-, Quartier- und Strassenbild. Für die Baute, das Ensemble und die Umgebung ist durch eine gute Gestaltung eine befriedigende Gesamtwirkung zu erreichen. Bauten fügen sich in die Umgebung ein, wenn Standort und Ausmass das Gefüge der Eigenarten der Siedlung und ihren Haushalt nicht störend verändern und wenn sie sich an die Form- und Materialsprache der Umgebung halten.