Der Augenschein hat jedoch anschaulich gezeigt, dass derart aufdringliche und dominierende Anlagen religiöse Konfrontationen auslösen und den religiösen Frieden stören. Das missionarische Zurschaustellen eines Symbols dieser Grösse kann die religiöse Überzeugung derer, die diese Liebeskreuze ablehnen, und das sind im vorliegenden Fall andere Christen, verletzen. Es ist deshalb verständlich, dass sich Nachbarn belästigt fühlen. 5. Die Gemeinden haben das Landschafts-, Orts- und Strassenbild zu schützen (§ 119 Abs. 3 PBG). Bauten und Anlagen verunstalten das Ortsbild, wenn ein Gegensatz zum Bestehenden entsteht, der erheblich stört (115 Ia 373).