Die Immissionen können materieller und ideeller Natur sein (SOG 1996, Nr. 29). Ideelle Immissionen sind Zustände oder Handlungen, welche das seelische Empfinden der Nachbarn verletzen, indem sie unangenehme psychische Eindrücke erwecken (ZBGR 75/1994, S. 290 ff.). An und für sich wird das seelische Empfinden eines durchschnittlichen Nachbarn durch das Aufstellen von herkömmlichen religiösen Symbolen im Garten einer Wohnzone nicht übermässig gestört. Der Augenschein hat jedoch anschaulich gezeigt, dass derart aufdringliche und dominierende Anlagen religiöse Konfrontationen auslösen und den religiösen Frieden stören.