SOG 2004 Nr. 26 §§ 30 und 145 PBG. Zonenkonformität. Ästhetikklausel. Ein über 7 Meter hohes, beleuchtetes Kreuz gehört nicht zum gewöhnlichen Inventar einer Wohnzone. Ein solch dominantes Symbol stört das Quartierbild. Sachverhalt: Die Beschwerdeführer X. erstellten in ihrem Garten ein Kreuz mit Beleuchtung. Das 7.38 m hohe Aluminium-Kreuz ist blau-weiss gestrichen und nachts andauernd beleuchtet. Auf der Homepage der Anhänger dieser so genannten Liebeskreuze wird darauf hingewiesen, dass weltweit Tausende solche Kreuze aufgestellt werden sollen. Nachdem Klagen laut geworden waren, wurden die Beschwerdeführer von der Baukommission angehalten, nachträglich ein Baugesuch einzureichen.